01

Rufen Sie PDF und zugehörige Details gemeinsam ab

Die geprüfte Anleitung „Meine Steuerrechnungen prüfen“ verweist Händler auf „Finanzen > Rechnungen“. Sie beschreibt getrennte Aktionen zum Herunterladen und zum Exportieren der Rechnungsdetails; die Dateien sind über den Exportverlauf zugänglich. Zu den im Rechnungsablauf genannten Gebühren gehören Plattformprovision und Versand.

Der angegebene Geltungsbereich der Anleitung umfasst 12 Länder und nennt Griechenland nicht. Prüfen Sie bei einem Konto außerhalb dieses veröffentlichten Geltungsbereichs den verfügbaren Rechnungsablauf im Seller Center, statt identische Ansichten anzunehmen. Auch Menübezeichnungen können je Sprache abweichen.

  1. Öffnen Sie „Finanzen > Rechnungen“ im betreffenden Händlerkonto.
  2. Wählen Sie die benötigte Rechnung und den Abrechnungszeitraum.
  3. Laden Sie die PDF herunter.
  4. Exportieren Sie die zugehörigen Rechnungsdetails und rufen Sie sie im Exportverlauf ab.
  5. Speichern Sie beide Dateien mit Shop, Währung, Rechnungsnummer und Zeitraum.
02

Verstehen Sie das Ausstellungsdatum als Orientierung statt als Garantie

Laut Rechnungsanleitung werden Rechnungen über Plattformprovisionen monatlich erstellt und sind im Allgemeinen um den 15. des Folgemonats verfügbar. Das ist eine ungefähre Erwartung zum Veröffentlichungszeitpunkt und keine Garantie für jede Rechnung. Prüfen Sie den gewählten Zeitraum, bevor Sie ein Dokument als fehlend einstufen.

Ist das Dokument noch nicht verfügbar, behalten Sie je nach Buchführungsprozess eine geschätzte Periodenabgrenzung auf Grundlage der vorhandenen Details bei und kennzeichnen Sie sie als vorläufig. Erfinden Sie keine Rechnungsnummer und behandeln Sie einen Abrechnungsexport nicht wie den ausgestellten Steuerbeleg.

03

Beispielhafter Abgleich von Rechnungssummen

Angenommen, eine PDF weist €108 Plattformprovision und €24 Versandgebühren aus. Im gesamten vereinfachten Beispiel wird dieselbe Steuerdarstellung verwendet. Die zugehörigen Details sollten die entsprechenden Gebührensummen von €132 erklären. Eine Bankauszahlung von €2.000 ist kein Abgleichsziel für diese Rechnung, da die Auszahlung Umsätze und weitere Abrechnungsposten umfasst.

Ergibt die Tabelle €130, untersuchen Sie die Differenz von €2 anhand von Rechnungsumfang, enthaltenen Gebührenarten, Währung, Gutschriften oder Korrekturbelegen und Rundung. Buchen Sie ungeklärte €2 nicht auf Werbung oder Produktkosten, nur um Übereinstimmung herzustellen.

Beispielhafte Rechnungskontrolle bei gleicher Währung und Steuerbasis
KontrollgrößeErwarteter BetragZweck
Summe der Provisionsdetails€108Entspricht dem Provisionsbestandteil der Rechnung
Summe der Versanddetails€24Entspricht dem Versandbestandteil der Rechnung
Summe der enthaltenen Gebühren€132Kontrollsumme für diese vereinfachte PDF
Beispielhafte Bankauszahlung€2.000Gesonderter Zahlungsabgleich, keine Rechnungssumme
04

Trennen Sie Rechnungssteuer von Umsatzsteuer auf Verkäufe

Umsatzsteuer auf an Käufer verkaufte Waren ist buchhalterisch etwas anderes als Umsatzsteuer auf einer Dienstleistungsrechnung der Plattform. Die Anleitung zur Plattformprovision erklärt, dass die angegebenen Gebühren anwendbare Steuern enthalten. Daraus ergibt sich nicht für jeden Händler, welcher Steuerbetrag aus der Rechnung abzugsfähig ist.

Verwenden Sie Aussteller, Empfänger, Währung, Steuerbezeichnungen und Beträge der tatsächlichen Rechnung. Prüfen Sie die Zuordnung zum Händlerunternehmen und bewahren Sie das Originaldokument auf. Diese Website zur Kostenplanung begründet keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug und schreibt keine Buchungssätze für sämtliche Unternehmen vor.

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Was sollte der Abschlussprozess vor Eingang der Rechnung vorsehen?

Trennen Sie vorläufige Periodenschätzungen vom endgültig ausgestellten Dokument. Sobald die Rechnung verfügbar ist, ersetzen Sie die Schätzung oder gleichen sie nach dem bestehenden Buchführungsprozess ab. Bewahren Sie die Differenz als klar erkennbare Korrektur auf.

Die sinnvolle Kontrolle besteht darin, ob jeder wesentliche Rechnungsbetrag nachvollziehbar begründet ist, nicht darin, die Rechnung künstlich an einen Auszahlungsstapel anzupassen. Ein zeitlicher Unterschied kann berechtigt sein. Ein doppelt erfasstes Dokument oder eine fehlende Gebührenzeile muss untersucht werden.